Die Gemeinde Kirchberg-Thening beabsichtigt den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan zu ändern.
Die Änderung Nr. 19 des Flächenwidmungsplanes betrifft folgenden Planungsraum:
1) Umwidmung: Teil des Grundstückes Nr. 480, KG 45301 Axberg im Ausmaß von ca. 100 m² von „Grünland – Land und Forstwirtschaft inkl Ersichtlichmachung Forstwirtschaft“ in „Grünland – Sonderausweisung für Funkanlagen – Index 1: max. Masthöhe 48 m“
2) Lage der Fläche: Nördlicher Bereich von Intenham
Gemäß § 33 (3) OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. wird darauf hingewiesen, dass die Änderungen durch vier Wochen, das ist vom 18. März 2024 bis einschließlich 16. April 2024 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt Kirchberg-Thening während der Amtsstunden aufliegt.
Jedermann der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einzubringen.