EU WAHL 2024 Unionsbürger

14.03.2024 10:35

EU Wahl

Informationen betreffend die Eintragung von (nicht-österreichischen) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz

Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen?

Bei der kommenden Europawahl können Sie von Ihrem Wahlrecht unter folgenden Voraussetzungen Gebrauch machen:

• Sie müssen spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben;

• Sie dürfen in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben;

• Sie müssen am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.


Was haben Sie als Unionsbürgerin oder als Unionsbürger zu unternehmen, wenn Sie derzeit noch nicht – oder nicht mehr – in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden?

Sie müssen zunächst einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.

Das entsprechende Formular „Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben und die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen“ erhalten Sie bei jeder österreichischen Gemeinde. Als Download unter http://www.bmi.gv.at/wahlen steht das Formular nach Anklicken des Menüpunktes „Europawahlen“ unter „Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger(innen)“ zur Verfügung.


Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung?

Bei der Antragstellung müssen Sie einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen und eine förmliche Erklärung abgeben, dass Sie bei Europawahlen die österreichischen Mitglieder des europäischen Parlaments wählen wollen und in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben. Die förmliche Erklärung ist ein Bestandteil des Antragsformulars. Dem Antrag sind weiters die zur Begründung notwendigen Belege anzuschließen.


Wie lange werden Sie nach Aufnahme in der Europa-Wählerevidenz geführt?

Jene Gemeinde, die Sie in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen hat, führt Sie in dieser für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich. Sie können dann bei jeder Europawahl in Österreich von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Sollten Sie sich am Wahltag nicht in der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie geführt werden, aufhalten oder sich im Ausland befinden, so benötigen Sie für die Stimmabgabe eine Wahlkarte. Diesbezügliche Informationen können Sie der Homepage des Bundesministeriums für Inneres, unter http://www.bmi.gv.at/wahlen, entnehmen. Sie haben auch die Möglichkeit das entsprechende Informationsblatt beim Bundesministerium für Inneres unter der Hotline: +43/1/531 26-2700, unter der Telefaxnummer: +43/1/531 26 905220 oder per E-Mail (wahl@bmi.gv.at) anzufordern.



14.03.2024 10:35