Viele Menschen empfinden FinanzOnline als kompliziert oder fühlen sich bei steuerlichen Angelegenheiten unsicher. Gute Nachrichten: Ab sofort ist es möglich, eine vertraute volljährige Person zu bevollmächtigen, die bei der Nutzung von FinanzOnline unterstützt. Ob ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person – Hilfe holen ist nun einfach und offiziell geregelt.
Wir haben für euch die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:
Wer kann vertreten werden?
- volljährige und voll handlungsfähige Personen
- Personen, die ausschließlich Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (z. B. Pension) beziehen
- Personen, die eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchten
Wer darf als Vertrauensperson tätig sein?
- volljährige, voll handlungsfähige Personen
- eine Vertrauensperson darf höchstens vier Personen gleichzeitig vertreten
Welche Aufgaben kann die Vertrauensperson übernehmen?
Die Vertrauensperson kann alle Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch der vertretenen Person offenstehen – zum Beispiel:
- Rückzahlungsanträge stellen
- Bankverbindung ändern
- Erklärungen einsehen und übermitteln
Eine Zustellvollmacht ist nicht enthalten, alle elektronischen Dokumente können aber eingesehen werden.
Kostet die Vertretung etwas?
Nein. Die Vertretung ist ausschließlich unentgeltlich und darf nicht berufsmäßig oder gegen Bezahlung ausgeübt werden.
Wie wird die Vertretung eingerichtet?
- Ein spezielles Formular ausfüllen und unterschreiben (handschriftlich oder elektronisch)
- Die Vertrauensperson lädt das Formular in FinanzOnline hoch
(Weitere Services → Vertretungsbeziehung verwalten) - Die Vertretung gilt erst nach Genehmigung durch das Finanzamt
Hier Formular downloaden: Formular_Unentgeltliche_Vertretung_in_FinanzOnline.pdf herunterladen (0.15 MB)
Brauchen beide Personen eine ID Austria?
- Ja: die Vertrauensperson
- Nein: die vertretene Person
Kann die Vertretung beendet werden?
Ja. Sie kann:
- befristet oder unbefristet eingerichtet werden
- jederzeit schriftlich widerrufen werden
- endet automatisch, wenn eine der beiden Personen verstirbt
Kann das Finanzamt die Vertretung ablehnen?
Ja, etwa wenn:
- eine Person nicht volljährig ist
- mehr als vier Vertretungen bestehen
- der Verdacht auf eine entgeltliche Vertretung besteht
FinanzOnline_Anleitung_Vertretung.pdf herunterladen (0.21 MB)
Weitere Informationen finden Sie unter: Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline oder als Video unter https://youtu.be/gOtG4WGBIwo
RIS - FinanzOnline-Verordnung 2006 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 02.02.2026