Hundeanmeldung & wichtige Informationen

Sicher mit Hund

Die Hundehaltung unterliegt seit dem 1. Dezember 2024 in Oberösterreich einem neuen Hundehaltegesetz.

Hundeanmeldung & -abmeldung

Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:

  • Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.

Folgende Punkte müssen alle Hundehalter:innen, unabhängig von Größe oder Rasse des Hundes beachten:

  • Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis 
  • der Hundepass mit Chipnummer 
  • Tierarztbestätigung über die voraussichtliche Größe und Gewicht des Hundes / Bei Mischlingen Rassenbestimmung
  • die Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank und 
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung  von mindestens € 725.000,00 besteht.

Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.

Bitte beachten Sie auch noch folgende Punkte:

  • Der Sachkundekurs muss VOR der Anschaffung des Hundes besucht werden!
  • Sobald eine Haftpflichtversicherung nicht mehr aufrecht ist, obwohl diese für die gesamte Dauer der Hundehaltung bestehen muss, müssen die Versicherungsunternehmen, sobald die Versicherungsleistung von dem Hundehalter bzw. von der Hundehalterin nicht mehr erbracht wird, die zuständige Gemeinde darüber informieren. 

Hunderegistrierung (Heimtierdatenbank)

  1. Bei dem Tierarzt Ihrer Wahl wird die Implantation durchgeführt - Kosten müssen selbst übernommen werden.
  2. Nun muss der Nummerncode des Mikrochips in der Heimtierdatenbank des Bundes eingetragen werden. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Heimtierdatenbank:  https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/

Hundeabgaben

Abgabepflichtiger ist der Hundehalter oder die Hundehalterin.

Die Hundeabgabe wird für das Haushaltsjahr erhoben und beträgt

  • für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, je Hund 30,00 Euro
  • für Jagdhunde entfällt die Hundeabgabe
  • für jeden sonstigen Hund, je Hund 50,00 Euro. 

Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Haltereigenschaften nicht das ganze Haushaltsjahr beträgt.

Kleine HundeGroße Hunde

Die Einteilung in große und kleine Hunde erfolgt anhand der 40/20 Regelung. Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mehr als 40cm erreichen oder schwerer als 20kg werden, zählen zur Kategorie „Groß
Für kleine Hunde gelten keine weiteren besonderen Auflagen!
  • Hat der Hund bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet, ist ab dem vollendeten 12. Monat des Hundes eine Tierarztbestätigung über die Größe und das Gewicht des Hundes einzuholen und der Gemeinde binnen zwei Monaten ab dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes vorzulegen, sofern dies nicht bereits vorher tierärztlich zweifelsfrei bestätigt werden kann.
  • Hat der Hund bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat bereits vollendet, ist der Gemeinde eine nicht vor dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes eingeholte Tierarztbestätigung binnen zwei Monaten nach der Meldung vorzulegen, sofern dies nicht bereits vorher tierärztlich zweifelsfrei bestätigt werden kann. 
  • Hat der Hund bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet muss der Gemeinde die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung spätestens bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Hundes vorgelegt werden.
  • Ist der Hund bei der Anmeldung zwischen 12 Monate und 8 Jahre alt, ist die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung binnen sechs Monaten der Gemeinde vorzulegen.
  • de die bei der Anmeldung älter als 8 Jahre sind, benötigen keinen Nachweis der Alltagstauglichkeitsprüfung.
Halten und Führen von Hunden spezieller Rasse

Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander gilt seit 01. Dezember 2024 die Pflicht zur Ablegung einer Alltagstauglichkeitsprüfung sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Die gilt unabhängig von Größe und Gewicht des Hundes. Ist unklar, ob der Hund einer dieser speziellen Rassen angehört, hat der/die Hundehalter:in ein Sachverständigengutachten vorzulegen.  Diese Hunderassen dürfen ausschließlich von Personen gehalten und geführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die über eine Sachkunde Ausbildung verfügen und verlässlich im Sinne des Oö. Hundehaltegesetz 2024 sind. Die Leinen- und Maulkorbpflicht besteht ab dem 12. Lebensmonat des Hundes. Die Halterin bzw. der Halter des Hundes einer speziellen Rasse kann bei der Gemeinde eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht beantragen. Dafür ist ein positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung beizubringen. Die Gemeinde stellt über die Befreiung einen Bescheid aus, der von jeder Person, die den Hund führt, mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Organen vorzuweisen ist.


Eine nicht bestandene oder verweigerte Alltagstauglichkeitsprüfung hat Verwaltungsstrafen und in letzter Konsequenz die Untersagung der Hundehaltung zur Folge. Weitere Informationen finden Sie Hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/538095.htm oder unter https://hundehaltung-ooe.at/

Was ist Inhalt der Alltagstauglichkeitsprüfung? 
  • Unbefangenheitsüberprüfung des Hundes: Es wird darauf geachtet, ob der Hund ein unauffälliges Verhalten zeigt. 
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Hund: Hundehalter:innen müssen einfache Pflegehandlungen, unter Beachtung eines für den Hund angenehmen Umgangs, vorzeigen. 
  • Verhalten des Hundes in verschiedenen Alltagssituationen: Dabei wird das Verhalten des Hundes bei Begegnungen mit Personengruppen, Radfahrer:innen, vorbeifahrenden Autos etc. beobachtet.

Formulare_Hunderegister_Anmeldung.pdf herunterladen (0.07 MB)

Infoblatt_Große_Hunde.pdf herunterladen (0.02 MB)

20.01.2026 09:27