Wählen in Kirchberg-Thening

30.08.2022 09:26

Wahlinformation

Am 9. Oktober findet die Bundespräsidentenwahl 2022 statt.

Amtliche Wahlinformation

Um Sie seitens der Gemeinde optimal zu unterstützen, senden wir an alle Wahlberechtigten Mitte September die „Amtliche Wahlinformation“.   Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.  

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet:

•    einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und

•    einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

•    sowie einen Strichcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 9. Oktober bringen Sie den personalisierten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. 

Wahlkarte beantragen

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. 

Dafür haben Sie drei Möglichkeiten

•   persönlich in der Gemeinde, 

•   schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder 

•   elektronisch im Internet. 

Sie finden Ihren personalisierten Code  in der „Amtliche Wahlinformation“ und können damit ab dem 30.August 2022 rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Sollte von einer Stichwahl ausgegangen werden, wird es möglich sein, die Wahlkarte für den zweiten Wahlgang gleichzeitig zu beantragen.


UNSERE TIPPS: 

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! 

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! 

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 5. Oktober. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. 

Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Oktober 2022, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.


Wahlinfo

VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!

30.08.2022 09:26