Ab 1. April 2026 gibt es in Österreich zwei neue Regelungen, die Menschen mit geringem Einkommen bei den Energiekosten helfen sollen. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie prüft die Voraussetzungen für die Unterstützungen und hilft bei der Abwicklung.
Sozialtarif für Strom – was bedeutet das?
Menschen, die aktuell vom ORF-Beitrag befreit sind, bekommen ab April einen günstigeren Strompreis. Dieser Tarif gilt bei jedem Stromanbieter in Österreich, egal bei wem Sie gerade Kunde oder Kundin sind.
Der Strompreis wird dabei auf 6 Cent pro Kilowattstunde für einen Jahresverbrauch bis zu 2.900 kWh begrenzt. Das bedeutet: Für den größten Teil Ihres Stromverbrauchs zahlen Sie deutlich weniger als derzeit üblich.
Wie bekomme ich den günstigeren Tarif?
Damit der reduzierte Strompreis auf Ihrer Rechnung berücksichtigt wird, braucht die OBS Ihre Zählpunktnummer. Diese Nummer:
- hat 33 Stellen,
- beginnt mit „AT“,
- steht auf Ihrer Stromrechnung oder im Stromvertrag,
- steht nicht auf dem Stromzähler selbst.
Viele Haushalte haben diese Nummer bereits übermittelt. Dann müssen Sie nichts weiter tun: Die OBS übermittelt die Daten an Ihren Stromanbieter und der Sozialtarif wird automatisch berücksichtigt. Wenn Ihre Zählpunktnummer der OBS noch nicht bekannt ist, bekommen Sie ein entsprechendes Formular und können die Nummer nachreichen, damit der günstige Tarif aktiviert wird.
Extra Unterstützung bei mehreren Personen im Haushalt
Wenn in Ihrem Haushalt mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, bekommen Sie zusätzlich einen jährlichen Betrag von 52,50 Euro pro Person ab der vierten Person gutgeschrieben.
Amtlicher Nachweis bei Energiearmut
Ein zweites neues Gesetz hilft Menschen, deren finanzielle Belastung durch Energie besonders hoch ist. Mit diesem Gesetz kann die OBS auf Antrag eine amtliche Bestätigung ausstellen, dass ein Haushalt als unterstützungswürdig gilt. Ein solcher Bescheid kann zum Beispiel wichtig sein, um:
- Heizkostenzuschüsse,
- Förderungen für energiesparende Maßnahmen,
- oder Zuschüsse für energieeffiziente Geräte zu bekommen.
Wer kann diesen Nachweis beantragen?
Es gibt zwei Gruppen, die einen solchen Bescheid bekommen können:
1. Haushalte, die bereits eine Befreiung vom ORF-Beitrag oder ähnliche Leistungen haben:
Diese Personen können auf Basis der vorhandenen Daten direkt einen Bescheid beantragen.
2. Haushalte ohne bestehenden OBS-Bescheid:
Auch Sie können einen Antrag stellen. Dafür werden Unterlagen wie Meldezettel und Einkommensnachweise benötigt.
🟢 Weitere Infos und Anträge finden Sie online unter:
OBS.at/befreiung – dort gibt es Formulare, Erklärungen und Kontaktmöglichkeiten. Gerne unterstützen wir Sie auch am Gemeindeamt!
HIER kommen Sie zum Befreiungsrechner
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