Gebührenbremse

23.07.2024 13:58

Geldbörse

Bild von ptra / Pixabay

Finanzielle Entlastung - Gebührenbremse zum Stichtag1. Juni bringt Entlastung bei Kanalgebühren.

Der Bund hat beschlossen, den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss zu gewähren, um die BürgerInnen im anhaltenden Kampf gegen die Teuerungen zu unterstützen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Haushalte zu reduzieren. 

In Kirchberg-Thening wird dieser Zuschuss gezielt zur Entlastung bei der Kanalbenützungsgebühr eingesetzt. Die Berechnung der sogenannten Gebührenbremse erfolgt zum Stichtag 1. Juni und richtet sich nach der Anzahl der Personen, die im Hauptwohnsitz in einem Haushalt leben. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine gerechte Verteilung der Entlastung, da Haushalte mit mehr Personen eine höhere Gutschrift erhalten werden. Die Umsetzung der Gebührenbremse bedeutet konkret, dass die entsprechende Entlastung im 3. Quartal dieses Jahres gutgeschrieben wird. BürgerInnen müssen hierfür keine zusätzlichen Anträge stellen - die Gutschrift erfolgt automatisch auf Grundlage der vorhandenen Daten.

23.07.2024 13:58