Der neue ORF-Beitrag: Was haben Firmen zu tun?

22.12.2023 08:19

ORF Beitrags Service

Allgemeine Informationen für Firmen:

Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS mit 31. Dezember 2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet. Das ORF-Beitragsgesetz regelt ab 1. Jänner 2024 die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich neu: Der ORF-Beitrag fällt dann nur für Betriebsstätten an, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben.

Die Staffelung des ORF-Beitrags basiert auf der Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer in den in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt wurden.


Die Höhe des ORF-Beitrags variiert abhängig von der Bemessungsgrundlage:

• Bemessungsgrundlage bis 1,6 Mio. Euro: Ein ORF-Beitrag

• Bemessungsgrundlage bis 3 Mio. Euro: Zwei ORF-Beiträge

• Bemessungsgrundlage bis 10 Mio. Euro: Sieben ORF-Beiträge

• Bemessungsgrundlage bis 50 Mio. Euro: Zehn ORF-Beiträge

• Bemessungsgrundlage bis 90 Mio. Euro: Zwanzig ORF-Beiträge

• Bemessungsgrundlage über 90 Mio. Euro: Fünfzig ORF-Beiträge


Von einem Unternehmer sind je Kalendermonat maximal 100 ORF-Beiträge (gegebenenfalls zuzüglich einer entsprechend anfallenden Landesabgabe) zu entrichten. Diese Grenze gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Wann ist der neue ORF-Beitrag für Firmen zu zahlen? 

Laut Gesetz erhält die ORF-Beitrags Service GmbH die für die Berechnung des ORF-Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und wird frühestens Ende April an die Unternehmen übermittelt.

Die fälligen Beträge können einmal jährlich per Zahlschein oder SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden.

Was müssen Firmen jetzt tun? 

Kommunalsteuerpflichtige Betriebe brauchen nichts weiter zu tun. Alle bisher bei der GIS angemeldeten Unternehmen werden von der GIS per 31.12.2023 abgemeldet und abgerechnet. Anhand der vom Bundesministerium für Finanzen übermittelten Daten werden alle betroffenen Firmen von der ORF-Beitrags Service GmbH korrekt registriert. 

Ausnahmen und Befreiungen 

Für Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind (z. B. Pflegeheime, gemeinnützige Vereine, Heime für Auszubildende, Körperschaften des öffentlichen Rechts) fällt kein ORF-Beitrag an. Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF-Beitrag registriert. 

Privatpersonen an der Adresse einer Betriebsstätte 

Sind Privatpersonen an der Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist in folgenden Fällen keine gesonderte private Registrierung notwendig: 

• Meldung am Betriebsstandort eines kommunalsteuerpflichtigen Unternehmens 

• Meldung an einer Betriebsstätte von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind. 

Damit die ORF-Beitrags Service GmbH prüfen kann, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, sind entsprechende Nachweise durch das Unternehmen oder die Organisation zu erbringen. Das Formular finden Sie in den FAQs - Meldepflicht von Firmen unter orf.beitrag.at. 

Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung für den privaten Hauptwohnsitz gemäß §3 (1) und §9 (3) des ORF-Beitragsgesetzes nur dann möglich ist, wenn die betriebliche und die private Adressen exakt übereinstimmen Beispiel: Betriebsstätten-Adresse Sängergasse 10, Hauptwohnsitz lt. ZMR Sängergasse 10/5 – In diesem Fall ist wegen der unterschiedlichen Adressen keine Befreiung möglich.

Was tun, wenn man als Unternehmer vor Ende April 2024 eine Zahlungsaufforderung erhält?

Sollten Unternehmen dennoch Zahlungsaufforderungen von der ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) für den Jänner 2024 erhalten, dann sollten sie sich umgehend an die OBS wenden, um Hintergründe zu klären und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu veranlassen.

Kontaktdaten: 

- online: orf.beitrag.at oder

- per E-Mail: service@orf.beitrag.at bzw

- telefonisch: 0810 00 10 80 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr)

Rückfragehinweis:

presse@orf.beitrag.at

22.12.2023 08:19