Das örtliche Entwicklungskonzept ist Grundlage und Bestandteil der Flächenwidmungsplanung und hat die längerfristigen Ziele und Festlegungen der Örtlichen Raumordnung festzulegen. Es ist auf einen Planungszeitraum von 15 Jahren auszulegen. Das ÖEK besteht aus der zeichnerischen Darstellung des Entwicklungsplanes und gegebenenfalls den Detailplänen sowie den zur Erstellung erforderlichen Grundlagenplänen.
Weiterführende Informationen zum Örtlichen Entwicklungskonzept finden Sie auch auf der Homepage des Landes OÖ - Abt. Raumordnung
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23986.htm
7-Genehmigtes ÖEK Nr2kt_11_99_06[1].pdf herunterladen (4.1 MB)