Flächenwidmungsplan

Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung den Flächenwidmungsplan zu erlassen, weiterzuführen und regelmäßig zu überprüfen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem örtlichen Entwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsteil. Das Örtliche Entwicklungskonzept soll grundlegende Entwicklungsoptionen für einen längerfristigen Planungszeitraum vorskizzieren. Der Flächenwidmungsteil legt – auf das Konzept aufbauend – kurzfristig umsetzbare Nutzungsabsichten konkret und parzellenscharf fest. Zuständige Planungsbehörde für die Aufgaben der örtlichen Raumordnung ist der Gemeinderat. Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung ist erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 in der geltenden Fassung.

Weiterführende Informationen zum Flächenwidmungsplan finden Sie auch auf der Homepage des Landes OÖ - Abt. Raumordnung

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23986.htm


Den aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kirchberg-Thening finden sie unter:

https://www.doris.at/themen/bauenwohnen/flaewi.aspx